Entschädigungsinitiative

Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall»

Die Entschädigungsinitiative fordert, dass finanziell entschädigt wird, wer von behördlichen Einschränkungen in der  Epidemie bzw. Pandemie wirtschaftlich stark betroffen ist. Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit sollen ihren Preis haben, sodass sich der Staat auf Epidemien vorbereitet und Lockdowns nur als letztes Mittel anwendet.

Betroffene Unternehmen, Selbständigerwerbende und Angestellte sollen aufgrund von behördlichen Massnahmen während einer Epidemie bzw. Pandemie nicht unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Not geraten. Die Entschädigungsinitiative sieht eine Kompensation der ungedeckten laufenden Kosten und des Erwerbsausfalls vor. Bereits in der Covid-19-Pandemie haben Bund und Kantone massgeblich betroffene Wirtschaftsakteure in vergleichbarer Weise für wirtschaftliche Einschränkungen entschädigt. Dies geschah jedoch verzögert und anhand eines behelfsmässigen Covid-19-Gesetzes, das die Lücken im Epidemiengesetz notdürftig schliessen sollte. Es fehlte die Rechtssicherheit und ein Gesamtkonzept, wie die Betroffenen zu entschädigen sind. Die Entschädigungsinitiative trägt dazu bei, dass die Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen und bestehenden gesetzliche Lücken geschlossen werden. 
 
Die Regelung der Entschädigung schafft einen finanziellen Anreiz, um sich auf eine nächste Epidemie vorzubereiten. Haben die letztmöglichen Mittel wie Shutdowns hingegen kein Preisticket, fehlt dieser Anreiz für einen wirksamen Schutz gegen Epidemien. Die gesundheitlichen Massnahmen sollen ihre Wirkung bei einer nächsten Epidemie voll entfalten. Dies war in der Covid-19-Pandemie nicht der Fall. Das Potenzial von Contact Tracing, Quarantäne sowie Massentests konnte nicht ausgeschöpft werden.
 
Die Entschädigungsinitiative ist so formuliert, dass nur entschädigt wird, wer massgeblich von behördlichen Massnahmen betroffen ist. Der Fokus liegt auf der Wahrung der Überlebensfähigkeit, solange der Staat während einer Epidemie ein kostendeckendes Wirtschaften verunmöglicht. Über- und Doppelentschädigungen sind ausgeschlossen.
 
Eine geregelte Entschädigung rettet Arbeitsplätze und zahlt sich volkswirtschaftlich aus. Indem der Staat die durch Branchenschliessungen und Einschränkungen verursachten wirtschaftlichen Schäden geringhält, sichert er Steuereinnahmen und verhindert einen Anstieg der Sozialkosten. 

Initiativverein für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall
c/o GastroSuisse
Blumenfeldstrasse 20
8046 Zürich

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